... oder: wieder eine Kärntner Lösung?
Bereits Mitte des Jahres 2014 schien der ORF, im besonderen das Gebühren-Info-Service, eine neue Einnahmequelle entdeckt zu haben- nämlich die Freiwilligen Feuerwehren. Plötzlich waren alle Radio- und Fernsehgeräte anmeldepflichtig, und das in jedem einzelnen Objekt. Nach Urgenz bei der Hauptzentrale in Wien, wurden wir mit einem "Ja, das ist eh normal, dass man seine Geräte anmeldet" und nach dem Hinweis, dass unsere Feuerwehr im Jahr 2015 das 125-jährige Bestandsjubiläum feiert die wichtige Ergänzung "Na, dann seid´s eh schon 50ig Jahre lang Schwarzseher und -hörer" abgetan. In der Zwischenzeit erhielten wir eine E-mail des Kärntner Gemeindebundes, mit dem Hinweis, dass es für die Kärntner Freiwilligen Feuerwehren eine Sonderregelung geben solle. Diese Sonderregelung sollte so aussehen, dass auf Grund der großen Anzahl an Feuerwehren und der noch größeren Anzahl an Objekten die selbe Regelung wie für Zweitwohnungsbesitzer (also eine Art "geringfügige" Anmeldung im Umfang von vier Monaten - und dabei sprechen wir bei einer Anmeldung von Radio- und Fernsehgerät von einem Betrag von knapp € 100 pro Objekt!) gelten soll.
Um etwaiigen Anzeigen vorzubeugen meldeten wir für die FF Baldramsdorf nach Rücksprache mit der zuständigen Sachbearbeiterin für Kärnten zwei Standorte - Baldramsdorf/Unterhaus und Rosenheim "geringfügig" an.
Anfang März erhielten wir nun eine weitere E-mail seitens des Gemeindebundes mit folgendem Inhalt:
"Im November 2014 haben wir Sie über die Gebührenpflicht der Feuerwehren nach dem Rundfunkgebührengesetz informiert. Seither haben der Verwaltungsgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht einschlägige Entscheidungen zu diesbezüglichen Fragen getroffen. Ebenso wurde von Mitarbeiterinnen der Gebühren-Info-Service GmbH versucht, die Gemeinden zu einer möglichst umfassenden Anmeldung ihrer Feuerwehren zu bewegen. (Was auch geschah! Anmerkung des Verfassers!)
Aufgrund der durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 27. 11. 2014 geänderten Rechtslage wurde auf Ersuchen des Kärntner Gemeindebundes seitens des Österreichischen Gemeindebundes eine Abstimmung der Rechtsansichten von Gemeindebund und GIS eingeleitet.
Wir empfehlen Ihnen daher, vorerst keine neuen Anmeldungen vorzunehmen und die Klärung der Rechtslage auf Bundesebene abzuwarten. Sobald diesbezügliche Informationen vorliegen, werden wir Sie umgehend informieren.
Nach sofortiger Rücksprache mit der oben erwähnten Sachbearbeiterin erfuhren wir, dass es derzeit KEINE Verhandlungen oder bekannte Entscheidungen über dieses Problem gibt und weiters, dass wenn es zu einer Entscheidung käme, dies mindestens noch zwei bis drei Jahre dauern würde und - bis zu diesem Zeitpunkt müssen die Empfangsgeräte eh angemeldet sein.
Und niemand wisse, welche Rechtslage sich am 27. 11. 2014 geändert hat!
Tatsache ist: Wir fühlen uns schlicht und einfach verarscht, bereichert sich der ORF/GIS nun auf Kosten Freiwilliger Organisationen und durch Panikmache - oder besser Informationspflicht - seitens des Kärntner Gemeindbundes.
Ich bin mir fast sicher, dass es zu keinen Überprüfungen bei den Feuerwehren kommen wird - aber jene, die bereits brav angemeldet heben, zahlen ja eh ihren Beitrag! Aber vielleicht können wir unsere Geräte dann wieder abmelden - wer den ORF/GIS kennt, ein einfaches Unterfangen!
der "bissige" GFK:
Paulitsch Friedrich, OBI e.h.